Einführung in den Arbeitsschutz an Schulen
Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Lernort und Arbeitsplatz Schule sind zentrale Anliegen einer Schulgesundheitskultur. Das Vorschriftenwerk stellt dabei die Prävention an die erste Stelle. Das Bemühen um Prävention kann aber nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten die Maßnahmen unterstützen und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Allgemeine gesetzliche Grundlagen
- Für die Lehrerinnen und Lehrer an hessischen Schulen gilt der Grundsatzerlass Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen. (Erlass vom 15. Oktober 2009, ABl. 10/2009).
Aufsichtsführung und Sicherheit im Unterricht
Für die Aufsichtsführung gilt die Verordnung über die Aufsicht über Schüler und deren Anlagen. Insbesondere die Anlage 2 dieser Verordnung (Richtlinien für die Aufsichtsführung bei praktischen Arbeiten während schulischer Veranstaltungen) regelt u.a. die Verantwortung, die Rahmenbedingungen und Sicherheitsaspekte für den Unterricht.
Die Anlage 2 der AufsichtsVO erklärt die KMK-Empfehlung Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (PDF) (GUV-SI 8070) für verbindlich.
Gefährdungsanalyse / Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz §5 verpflichtet den Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden Gefährdungen zu ermitteln und ggf. Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung (oder Gefährdungsanalyse) gliedert sich in einen Teil, der sich allgemeinen, objektiv feststellbaren Kriterien beschäftigt, sowie einen Teil, der die psychischen Belastungsfaktoren ermittelt. Checklisten für den allgemeinen Teil findet man z.B. in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (PDF). Für den Bereich der psychischen Belastungen wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Internationale pädagogische Forschung (DIPF) ein Fragebogen zur Selbstevaluation entwickelt. Dieser steht z.B. über das KollegiumsBefragungs-Modul allen hessischen Schulen kostenfrei zur Verfügung.


